Anlässlich des 475-jährigen Jubiläums des Ratsgymnasiums Minden im Jahr 2005 wurde durch eine private Initiative der Rats-Kulturpreis gestiftet. Er ist also unabhängig und ungebunden. Es werden jährlich vier
Preise ausgeschrieben für die besten Arbeiten in den künstlerischen Kategorien:
1.) Sprache und Literatur (Rhetorik, Rede, Debatte, Prosa und Lyrik: Roman, Kurzgeschichte, Essay, Musik- und Liedtext, Reportage etc.) in Deutsch
2.) Bildende Kunst (Malerei, Skulptur, Foto, Film, etc.)
3.) Musik (Komposition oder Interpretation in Klassik, Jazz, Rock oder Pop, etc.)
4.) Darstellende Kunst (Theater, Tanz, etc.)
Ziel der Ausschreibung soll der Anreiz zur besonderen Leistung und die Anerkennung dieser Leistung sein.
Außerdem soll die Verbundenheit der Abiturienten mit dem Ratsgymnasium gefördert werden.
Die Preisverleihungen erfolgten jährlich zu den Abituren seit 2006, die nächste zum Abitur 2012.
Zur Teilnahme sind Schüler/Innen aus den Jahrgangsstufen 12 und 13 und der Qualifikationsphase 1 (Q1) des Ratsgymnasiums Minden mit Arbeiten und Beiträgen zugelassen, die in der 12. oder 13. Jahrgangsstufe und der Qualifikationsphase 1 im Unterricht, am Rande des Unterrichts, ergänzend zum Unterricht oder außerhalb des Unterrichts entstanden sind.
Die Auszeichnungen können an eine oder mehrere Schüler/Innen, eine Gruppe oder einzelne Mitglieder einer Gruppe vergeben werden.
Beurteilt wird ausschließlich die eingereichte Arbeit bzw. der eingereichte Beitrag.
Es sollte ein Werk oder eine Werkgruppe zur Ausscheidung vorgestellt werden – nicht mehrere unterschiedliche Werke.
Die Arbeiten müssen im Original präsentiert werden.
Aufzeichnungen sind nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Jury zulässig.
Die Schülerinnen und Schüler können vorgeschlagen werden und müssen sich selbst bewerben.
Die Bewerbung zum Wettbewerb muss frühzeitig schriftlich unter Angabe der Jahrgangsstufe bzw. Qualifikationsphase bekannt gegeben werden, spätester Einreichungstermin ist der 31. März 2012.
Bewerbungsvordrucke sind im Sekretariat oder aus dem Internet erhältlich. Die Bewerbung muss im Sekretariat des Ratsgymnasiums abgegeben werden. Die Bewerbung muss konkret enthalten, womit sich der/die Bewerber/In bewirbt.
Bewerber/Innen aus dem darstellerischen Bereich und dem Musikbereich müssen frühzeitig auf Aufführungstermine hinweisen.
Arbeiten/Beiträge, die in der 12. Jahrgangsstufe und der Qualifikationsphase 1 eingereicht werden, werden im Einreichungsjahr beurteilt und gegebenenfalls ausgewählt. Die Wahl wird am Ende der 12. Jahrgangsstufe bzw. der Qualifikationsphase 1 veröffentlicht. Die Preisverleihung erfolgt bei der Abiturfeier des Gewinners.
Gewinner, die einen Preis in der 12. Jahrgangsstufe bzw. der Qualifikationsphase 1gewonnen haben, können sich in derselben Sparte nicht noch einmal an einer Ausschreibung beteiligen.
Die vier Jurys setzen sich überwiegend aus unabhängigen, externen Künstlern bzw. Sachverständigen sowie einem sachkundigen Mitglied aus der Lehrerschaft zusammen.
Die Jurys fällen ihre Entscheidungen bis zur Entlassung der Schüler. Die Bekanntgabe und Ehrung der Sieger findet während der Entlassungsfeier statt. Jede Auszeichnung ist mit einem Preis ausgestattet. Die Jurys können entscheiden, in einzelnen Sparten keine Auszeichnung zu vergeben.
Bei Rückfragen:
Jochen Klostermeyer Tel. 0571 / 2 09 57
Ulrich Kügler Tel. 0571 / 8 46 77
E-Mail: info@rats-kulturpreis.de