Mathematik
Fachschaft Mathematik
Curriculum Sekundarstufe I
Das schulinterne Curriculum orientiert sich in den Klassenstufen 5 bis 7 an den Kernlehrplänen sowie an den eingeführten Lehrbüchern. Die Klassenstufen 8 bis 10 basieren auf den bisherigen Lehrplänen für die Sekundarstufe I unter Berücksichtigung der Schwerpunkte für die Lernstandserhebung und die Zentrale Abschlussprüfung 10.
Übersichten über die Kompetenzen in den Jahrgängen 5 bis 9 (10) sind im Anhang zu diesem Dokument beigefügt.
Curriculum Sekundarstufe II
In der Sekundarstufe II basiert das Curriculum für den Grundkurs auf dem derzeit gültigen Lehrplan. Für den Leistungskurs existiert kein eigenes Curriculum, Auswahl und Reihenfolge der Schwerpunkte obliegt dem jeweiligen Kurslehrer unter Berücksichtigung der Obligatorik des Lehrplans und der Schwerpunkte im Zentralabitur für den betreffenden Jahrgang. Zu den Curricula 5 bis 9 liegt neben der thematischen Auflistung eine Elterninformation vor, die die Kompetenzerwartungen des aktuellen Kernlehrplans berücksichtigt.
Eine Übersicht über die Inhalte der Mathematikkurse in der Oberstufe ist im Anhang zu diesem Dokument beigefügt. Die dort vorliegende Fassung wurde unter Berücksichtigung der „Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe im Jahr 2007“ erstellt. Auch aufgrund der Einführung des Schulbuchs „Lambacher-Schweizer“ in der Jahrgangsstufe 12/13 erscheinen Änderungen gegenüber dem bisherigen Curriculum sinnvoll (mit vorgeschlagener Zahl der Unterrichtsstunden ohne Klausuren).
Fachliche Bezüge zum Medienkonzept
Eine tabellarische Darstellung der Beiträge des Fachs Mathematik in der Sekundarstufe I ist im Anhang zu diesem Dokument angefügt.
Im Mathematikunterricht der Oberstufe kommen (neben der Benutzung von Taschenrechnern) im Wesentlichen dieselben Softwareprodukte zum Einsatz, insbesondere Computer-Algebra-Systeme (z.B. Derive), Funktionenplotter, Tabellenkalkulation (z.B. Excel) sowie DGS, hier insbesondere Geogebra.
Darüber hinaus sind Anwendungsprogramme im Bereich der Statistik (z.B. Grafstat) in fächerverbindenden Zusammenhängen (z.B. mit Sozialwissenschaften, Erdkunde) einsetzbar.
Maßnahmen der individuellen Förderung
Maßnahmen der individuellen Förderung
• Mathematik-Olympiade (http://www.mathematik-olympiaden.de/)
• „Känguru“ Mathematik-Wettbewerb (http://www.mathe-kaenguru.de/)
• Differenzierungskurs Mathematik
• Schülerakademie Mathematik SAM, Wesergymnasium Vlotho
• Interner Förderunterricht Klasse 5/6, Schülercoachung in Klasse 7 bis 10 (13plus, Hausaufgabenbetreuung)
Beschlüsse der Fachkonferenz Mathematik
Grundsätze zur Leistungsbewertung
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes § 48 , der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO SI) § 6 und der APO-GOSt §§13,14 und 15.
Informationspflicht
Zu Beginn des Schuljahres informieren die Lehrkräfte über die Bewertungskriterien in ihrem Unterrichtsfach.
Zur Leistungsbeurteilung tragen bei:
• Beobachtungen im Unterricht
• Mündliche, schriftliche, praktische Leistungsnachweise
• Hausaufgaben
• Lernentwicklung
• Schriftliche Leistungen
Klassenarbeiten und Lernkontrollen
In der Korrektur und Beurteilung werden nachstehende Grundsätze beachtet:
• Leistungsmängel und positive Leistungen werden durch die Korrektur gekennzeichnet
• Zur Bewertung wird ein Hilfspunktraster erstellt.
• Es werden Bewertungseinheiten erteilt, keine %-Angaben
• Aus der Korrektur geht hervor, wie viele Bewertungseinheiten in jeder Teilaufgabe von der Summe der erreichbaren Bewertungseinheiten erteilt wurden
• Längere Textproduktionen werden ggf. durch einen Kommentar bewertet.
Gewichtung
Die Note „ausreichend” ist in der Regel erzielt, wenn annähernd die Hälfte der erwarteten Vorgaben erfüllt wurde (ca. 45% der Gesamtpunktzahl). Für die Notenstufen „sehr gut” bis „ausreichend” sollte die Zuordnung der Punktzahlen von einer linearen Verteilung nicht wesentlich abweichen. Die Note „ungenügend” wird erteilt, wenn weniger als ca. 20% der Gesamtpunktzahl erreicht wird bzw. wenn die Arbeit erkennen lässt, dass „die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.“ (vgl. SchulG NRW, §48).
Durch gemeinsam gestellte Klassenarbeiten in den Jahrgängen 8 und 10, kursübergreifenden Klausuren in der Oberstufe sowie durch die Lernstandserhebung und die Zentrale Prüfungen 10 / Zentralabitur findet ein regelmäßiger Austausch über Bewertungskriterien statt.
Sonstige Leistungen- „mündliche” Note
Grundlagen der sogenannten mündlichen Note sind:
• Mitarbeit im Unterricht
• Hausaufgaben
• Referate, Präsentationen, praktische Übungen
• Heftführung
• Schriftliche Hausaufgabenkontrollen (beziehen sich auf die letzte Unterrichtswoche, dauern nicht länger als 15 Minuten und entsprechen etwa einer Einzelbeurteilung in der Gesamtnote)
Die Schülerinnen und Schüler haben bis zu vier Wochen vor den Zeugnisterminen jederzeit das Recht, Auskunft über ihren derzeitigen Leistungsstand zu erhalten.
