Erläuterungen zur Ausschreibung
Erläuterungen zur Ausschreibung
Bewerber/Innen für die Rats Kulturpreise können vorgeschlagen werden und müssen sich selber schriftlich bewerben, und sie müssen Schüler des Ratsgymnasiums sein.
Es sind Arbeiten und Beiträge zugelassen, die im Unterricht, am Rande des Unterrichts, ergänzend zum Unterricht oder außerhalb entstanden sind.
Es können sich Schüler/Innen aus den Klassen 12 und 13 bewerben.
Jeder Einzelne oder jede Gruppe möge überlegen und prüfen, ob man nicht etwas vorzustellen hat, mit dem sich eine Bewerbung lohnt, auch wenn es nicht in der Schule entstanden ist!
Wer sich nicht bewirbt, kann nicht gewinnen!
