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Individuelles Fördern

Individuelle Förderung am Ratsgymnasium

 

Die individuelle Förderung ist eine besonders wichtige Aufgabe von Schule.

Im Schulgesetz vom 27. Juni 2008 heißt es:

„Ziel ist die Schaffung eines Schulwesens, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen optimal nutzen und entfalten kann.“

 

Am Ratsgymnasium arbeiten wir zurzeit an der Erstellung eines Gesamtkonzepts zur individuellen Förderung, um die Leitidee des Schulgesetzes überzeugend umsetzen zu können. Dabei bekommen die Lernbegleitung und – beratung ein besonderes Gewicht.